Aussagepsychologische Gutachten in Strafverfahren

Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage

Für Gerichte und Staatsanwaltschaften erstelle ich aussagepsychologische Gutachten, umgangssprachlich auch „Glaubhaftigkeitsgutachten“ genannt.

Mit meiner besonderen psychologischen Sachkunde unterstütze ich Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Bewertung von Zeugenangaben als erlebnisfundiert (glaubhaft) oder nicht – uneingeschränkt – glaubhaft. 

Ein Glaubhaftigkeitsgutachten wird üblicherweise dann eingeholt, wenn außer der Aussage der so genannten Opferzeugin keine oder kaum Beweise vorliegen. Eine Verurteilung des Täters kann auch unter solchen Umständen resultieren, jedoch muss hierfür die Aussage des mutmaßlichen Opfers von besonders hoher Qualität sein.

Ein weiterer Grund für das Einholen eines aussagepsychologischen Gutachtens können Besonderheiten auf Seiten des Zeugen sein, etwa Leistungseinschränkungen, welche sich auf dessen Fähigkeit, Erlebtes wahrzunehmen, kognitiv zu verarbeiten, im Gedächtnis abzuspeichern und anschließend in Form einer Aussage abzurufen, auswirkt (z.B. psychische Störungen und/oder eine Intelligenzminderung). Dabei geht es um die Prüfung des Erlebnisbezugs – mit anderen Worten um die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass der Zeuge das Geschilderte tatsächlich so erlebt hat oder ob z.B. Fremdsuggestion vorliegt.

Aufgrund meiner internationalen Erfahrungen kann ich nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch, Spanisch1 und Rumänisch explorieren. Die Spezialisierung als Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs ermöglicht mir die Bearbeitung der Gutachten in einer wesentlich höheren Qualität und Professionalität.

1abhängig vom Herkunftsland

  • Die psychologische Exploration erfolgt halbstandardisiert, bei Kindern unter zusätzlicher Berücksichtigung der Gegebenheiten von Entwicklungsstand und Alter
  • Ich untersuche die sog. Aussagetüchtigkeit, die Entstehung der Aussage und die Motivlage des Zeugen
  • Ich stelle Prüfhypothesen auf, um den Erlebnisbezug bewerten zu können
  • Die Aussagen unterziehe ich mehreren wissenschaftlichen Analysen

„Glaubhaftigkeitsgutachten“

Für Strafgerichte und Staatsanwaltschaften beleuchte ich die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in aussagepsychologische Gutachten, in Düsseldorf und Umgebung.
Dipl.-Psych. Dirk M. Bielz, Tel. +49 211 95 78 17 68.

© 2024 – Dirk M. Bielz

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